ASO information for all Swiss Abroad
Die 5 wichtigsten Fragen für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer zum Coronavirus
Am 27. Mai 2020 verkündete der Bundesrat den Ausstieg aus der ausserordentlichen Lage. Konkret sind in der Schweiz ab dem 6. Juni Veranstaltungen bis 300 Personen wieder möglich. Bergbahnen, Campings, Zoos und Schwimmbäder können ebenfalls ab diesem Datum wieder ihre Türen öffnen.
Das EDA hat in Zusammenarbeit mit der ASO mögliche Fragen der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer erarbeitet.
1. Ich bin Auslandschweizer/in; kann ich finanzielle Hilfe vom EDA erhalten?
Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, die sich in einer finanziellen Notlage befinden, gewährt der Bund subsidiär (d.h. wenn die eigenen Möglichkeiten und allfälligen Hilfen des Gaststaates keine Verbesserung der Notlage darstellen) unter bestimmten Voraussetzungen Fürsorgeleistungen. Wenden Sie sich dazu an die für Sie konsularisch zuständige Schweizer Vertretung.
==> Link Schweizer Vertretungen im Ausland
==> Link Formulare Sozialhilfe
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